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  • »Black Forest« ist männlich

Beiträge: 14

Wohnort: Waldrand

Auto: YETI 1.2 TSI AMBITION PLATINGRAUMETALLIC

Danksagungen: 2 / 1

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31

Dienstag, 4. Oktober 2011, 20:10

@ Paracelsus

Hallo

habe heute bei Autoshop Stiehl meinen Yeti abgeholt. Der hat eine Firmenzulassung für ein halbes Jahr. Der hat meine Versicherung, mein Kennzeichen und ich habe den Brief. Und ich musste ein Schriftstück unterschreiben das ich den Yeti in einem halbe Jahr ummelde, aber daran werde ich rechtzeitig schriftlich erinnert.
Also ich habe da überhaupt keine Bedenken, zumal das Autohaus nicht erst seit "Gestern" Autos verkauft.

Viele Grüße!
Hallo allerseits!

Ich bin neu im Yeti-Forum und wollte Euch gern um Eure Einschätzung bitten.

Ich hab bei diesem Händler (Hallo allerseits!

Ich bin neu im Yeti-Forum und wollte Euch gern um Eure Einschätzung bitten.

Ich hab bei diesem Händler ( (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)

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Paracelsus (21.10.2011), grisu_911 (06.10.2011)

  • »Hoinzi« ist männlich

Beiträge: 757

Wohnort: 63619 MKK

Auto: A4 Avant 2.7 TDI + Yeti 1.8 TSI

Danksagungen: 25 / 11

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32

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 08:45

"Definitiv kann ich sagen, dass die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief) entgegen dem alten Brief und der früheren Auffassung, eben keine Besitzurkunde oder einen andersartigen Eigentumsnachweis darstellt."

Nichts anderes wollte ich damit sagen: ok etwas unglücklich ausgedrückt! Nicht umsonst galt der, der den alten Brief in den Händen hatte, als Eigentümer, wurde ja auch als Sicherungsleistung akzeptiert. Heute, nach meinem Kenntnisstand ist das aber bei weitem nicht mehr so. Oder? ansonsten klär mich Bitte auf.


Als Sicherheit dient die Zulassungsbescheinigung II heute noch, zwar nicht als Eigentumsnachweis, aber ohne den Brief (schreibt sich schneller als die richtige Bezeichnung) ist ein Verkauf (eigentlich) oder Ummelden des Fahrzeugs nicht möglich, insoweit kann das Hinterlegen des Briefs immer noch als Sicherheit dienen.

Ansonsten hattest Du schon recht, und die Rechtslage hast du richtig beschrieben.

Grüße

Jan

Beiträge: 1

Auto: Bald: Yeti 1.2 TSI

Danksagungen: 0 / 1

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33

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 18:07

Hallo,
ich habe auch bei dem Händler bestellt und bin guter Dinge das alles rechtens ist!
Hier ein Auszug aus den Bedingungen für die 6 Monate Händlerzulassung:
Die beabsichtigte Eigentumsübergabe nach § 929 I BGB bleibt hiervon unberührt, und wird
mit Übergabe der Kaufsache nach § 433 I BGB und gegenseitiger Kaufpreiszahlung nach §
433 II BGB vollzogen. Eine Verwertung der Kaufsache in einer eventuellen Insolvenzmasse
einer der beiden Vertragsparteien ist in diesem Zeitraum nur mit der Zustimmung beider
Vertragsparteien möglich.
Das hört sich für mich erst einmal gut an! Oder was meint Ihr?

Gruß
MarDre

  • »floflo« ist männlich

Beiträge: 774

Wohnort: Nähe Bonn

Auto: Yeti Experience 2.0TDI 4x4 DSG mattobraun

Verbrauch:

Danksagungen: 129 / 85

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34

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 18:15

Hallo,
ich habe auch bei dem Händler bestellt und bin guter Dinge das alles rechtens ist!
Hier ein Auszug aus den Bedingungen für die 6 Monate Händlerzulassung:
Die beabsichtigte Eigentumsübergabe nach § 929 I BGB bleibt hiervon unberührt, und wird
mit Übergabe der Kaufsache nach § 433 I BGB und gegenseitiger Kaufpreiszahlung nach §
433 II BGB vollzogen. Eine Verwertung der Kaufsache in einer eventuellen Insolvenzmasse
einer der beiden Vertragsparteien ist in diesem Zeitraum nur mit der Zustimmung beider
Vertragsparteien möglich.
Das hört sich für mich erst einmal gut an! Oder was meint Ihr?

Gruß
MarDre

Ja, hört sich gut an. Da hätte ich jetzt keine Bedenken, wenn mit der Eigentumsübertragung auch die Aushändigung des Fahrzeugbriefs erfolgt, worauf du einen Anspruch hast.

floflo

Knut

...

  • »Knut« ist männlich

Beiträge: 1 164

Wohnort: Seeheim-Jugenheim

Auto: 1.8 TSI Experience, brunellorot

Danksagungen: 76 / 0

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35

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 18:28

Vorweg:
Ich kann nichts Sachdienliches beitragen, also einfach überlesen!

Nur dies, was an dieser Stelle vielleicht doch passt:
Ich finde es schon abenteuerlich, was sich unsere Autohäuser einfallen lassen (müssen), um mit der irren Preisgestaltung der Autohersteller irgendwie klar zu kommen.
Das fängt bei den Direktimporten aus der EU schon an, und geht über "Tageszulassungen" weiter.
Wohlgemerkt durch hier im Lande angesiedelte offizielle Vertragspartner der Autofirmen, nicht etwa freie Händler.
Findet das noch jemand seriös?
Sind diese Autohäuser wirklich noch Partner der Firmen?

  • »Paracelsus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Auto: Yeti 2.0 TDI 4x4

Danksagungen: 0 / 1

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36

Freitag, 21. Oktober 2011, 18:32

@Black Forest:
Danke für Dein positives Feedback.
Das beruhigt mich jetzt doch.
Jetzt warte ich mal in Ruhe ab bis sich der Händler bei mir meldet wenn der Yeti bei ihm auf dem Hof steht.

Gruss

Paracelsus

  • »Black Forest« ist männlich

Beiträge: 14

Wohnort: Waldrand

Auto: YETI 1.2 TSI AMBITION PLATINGRAUMETALLIC

Danksagungen: 2 / 1

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37

Sonntag, 8. April 2012, 20:56

Kein Problem !

Hallo zusammen,

am Montag kam vom Händler (Autoshop Stiehl ) der Brief das schon ein halbes Jahr vergangen ist. Ich müsste jetzt wie vereinbart meinen Yeti ummelden und eine Kopie vom Fahrzeugschein an das Autohaus schicken. Also am Dienstag zur Zulassungsstelle, alle Papiere auf den Tisch,18,60 € abgedrückt und schon stand mein Name in den Papieren.
Ich für meinen Teil habe also mit einer Firmenzulassung für ein halbes Jahr keine schlechten Erfahrungen gemacht