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  • »Paracelsus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Auto: Yeti 2.0 TDI 4x4

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1

Montag, 3. Oktober 2011, 11:48

Yeti: EU-Neufahrzeug mit 6-monatiger Firmenzulassung?

Hallo allerseits!

Ich bin neu im Yeti-Forum und wollte Euch gern um Eure Einschätzung bitten.

Ich hab bei diesem Händler ( (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) ) einen Yeti als EU-Neufahrzeug bestellt.
(Angebotsnummer: 10003253822, Yeti 2.0 TDI 4X4 Active Edition Plus City (CZ))

Jetzt hab ich die Auftragsbestätigung bekommen und darin steht:

"Gemäß besonderer Vereinbarung erhält das Fahrzeug für 6 Monate eine Firmenzulassung."

Ich hab daraufhin beim Händler angerufen und mich erkundigt, was das konkret bedeutet.

Er hat mir erzählt, daß das KFZ 6 Monate auf den Händler zugelassen
sein muß. Dann erst kann ich es auf mich zulassen. So lange muß ich mit
seinem Kennzeichen fahren.

Dies verlange der Hersteller, denn nur so könne dieser sehr günstige Kaufpreis angeboten werden.

Ich muß also das KFZ auf mich versichern, aber zugelassen bleibt es 6 Monate auf den Händler.



Von solchen Regelungen hör ich jetzt zum ersten Mal.


Frage an Euch: Ist sowas üblich? Kann ich von einem seriösen Angebot ausgehen?




Danke für Eure Antworten.

Grüsse

Paracelsus

  • »himalaya« ist männlich

Beiträge: 319

Wohnort: NRW

Beruf: Inschinör

Auto: Yeti 1.4 TSI Experience cappuccino-beige

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2

Montag, 3. Oktober 2011, 11:58

Ist diese "besondere Vereinbarung" Bestandteil der schriftlichen Bestellung ?
Wurde dies vorher mündlich so vereinbart ?

Wenn nein, würde ich darauf bestehen, dass das Fahrzeug auf deinen Namen zugelassen wird.
Bezahlen würde ich erst, wenn Du die Papiere und das Fahrzeug übernommen hast.
Einstein ist tot, Newton ist tot, und mir ist auch schon ganz übel :wacko:

  • »1gnt23« ist männlich

Beiträge: 478

Wohnort: berlin

Beruf: Wahrheitssager

Auto: 8004-320

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3

Montag, 3. Oktober 2011, 12:04

Ist das dann noch ein Neuwagen, wenn er Ihn übernimmt? Für die Versicherung nicht mehr. Oder doch?


edit: Hier im Forum ist mal in einem Satz gefallen. (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »1gnt23« (3. Oktober 2011, 12:09)


  • »Paracelsus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Auto: Yeti 2.0 TDI 4x4

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4

Montag, 3. Oktober 2011, 12:08

Hallo Himalaya

Von der 6-monatigen Firmenzulassung habe ich erst in der Auftragsbestätigung nach der Bestellung erfahren.
In der email-Korrespondenz mit dem Verkäufer war nur von Zulassung auf den Händler die Rede.
Ich ging von einer gängigen Tageszulassung aus und davon dass ich das Fahrzeug nach der Übernahme beim Händler sofort auf mich ummelden könnte.
Mit der 6-monatigen Händlerzulassung könnte ich zur Not leben, da das Neufahrzeug nur ca. 20 TEUR kostet, ein vergleichbares deutsches Neufahrzeug laut Listenpreis ca. 26 TEUR.

Gruss

Paracelsus

  • »Paracelsus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Auto: Yeti 2.0 TDI 4x4

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5

Montag, 3. Oktober 2011, 12:12

@1gnt23

Ich hab mit der HUK-Coburg telefoniert.
Denen ist so eine Konstellation wohl bekannt.
Haben mir gesagt ich soll bei der Online-Anfrage als Halter den Händler angeben.
Das würde gehen.

Gruss

Paracelsus

  • »Pfuxs« ist männlich

Beiträge: 32

Wohnort: Münster

Auto: Yeti 2.0 TDI 140 PS Exp. + Amazonas

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6

Montag, 3. Oktober 2011, 12:25

Diese Art des rabattierten Einkaufs habe ich auch genutzt: Mein Fahrzeug lief das erste halbe Jahr über den Händler, d.h. sein Kennzeichen bzw. sein Name in den Fahrzeugpapieren! Ich dagegen habe das Auto komplett bezahlt, die Steuer und die Versicherung getragen!

Vorteile:
  • 15 % Rabatt auf den Verkaufspreis
  • Nutzung der Händlerboni beim Kennzeichenerwerb
  • Ansprechpartner für Verkehrsdelikte ist der Händler (wurde geblitzt, habe aber nie eine "Rechnung" erhalten :thumbsup: )

Nachteile:
  • Zweithalter, vergleichbar mit Tageszulassung
  • andere Versicherungsprämie, falls Händler und Käufer in unterschiedlichen Landkreisen wohnhaft
Das Leben ist zu kurz, um klein zu sein! (Benjamin Disraeli)

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Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:

1gnt23 (03.10.2011)

Beiträge: 67

Auto: Yeti 2.0TDI 4x4 Expirience 103 kW

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7

Montag, 3. Oktober 2011, 13:41

Ähnliche Situation bei Kauf eines Fahrzeuges im VW Konzern beim deutschen Händler über einen Behindertenschein seiner Eltern, oder Großeltern, oder ... Fahrschule ... mit 15 % Nachlass und mehr, trotzdem Finanzierung möglich. 6 Monate muss der Wagen auf den Käufer als Halter angemeldet seien. Sehr angenehm.

Bleibt die Frage, wie die Situation im Falle einer Händlerinsolvenz ausschaut. Wer ist der eigentümer des Autos? gehört der Wagen zur Insolvenzmasse.
Yeti 2.0TDI 4x4 Expirience 103 kW -MJ 2012- mit Pan-Dach, Sunset, AHK, TFL-LED, Schmutzfänger vorn, Kofferraum-BOOTECTOR und Sonniboy
WR Conti TS 830 215/60 R16 99 H XL auf Borbet CA 7 x 16 ET 45

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Roomi« (3. Oktober 2011, 13:46)


  • »Paracelsus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Auto: Yeti 2.0 TDI 4x4

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8

Montag, 3. Oktober 2011, 13:43

@Pfuxs:

Schön, daß sich jemand meldet, der diese Konstellation schon hatte.

Könntest Du mir etwas genauer beschreiben wie es bei Dir ablief?

So wie ich es verstanden hab werde ich benachrichtigt wenn der Yeti beim Händler eintrifft.

Dann teile ich ihm den "Versicherungscode" mit, den ich von meiner KFZ-Versicherung bekomme und mit dem der Händler das Fahrzeug auf ihn anmeldet.

Dann hol ich das Fahrzeug beim Händler ab und bekomme von ihm das COC-Papier und den Fahrzeugschein.

Hast Du auch den KFZ-Brief mitbekommen?

Hast Du für die Ummeldung auf Dich nach 6 Monaten eine Vollmacht des Händlers für Deine Zulassungsstelle benötigt?

Gruss

Paracelsus

  • »Herne« ist männlich

Beiträge: 1 657

Wohnort: Ruhrpott

Auto: Basisbenziner, DSG, 1/2 Allrad, Ganzjahresreifen, Parksenioren, Vorfacelift

Verbrauch:

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9

Montag, 3. Oktober 2011, 13:46

Ein Bekannter hatte das bei einem großen Opel Vertragshändler auch gemacht um einen besonders günstigen Preis zu bekommen. Bezahlt wurde das Fahrzeug bei Übernahme als Neuwagen mit Händlerzulassung. Eine Zeit nach der offiziellen Übernahme nach 6 Monaten musste der Händler Insolvenz anmelden.

Wann must du den Kaufpreis bezahlen und wie will der Händler das Inzolvenzrisiko absichern?
DSG ist heute, Schalten war gestern :D
Yeti, bis jetzt alles super. :)

  • »Paracelsus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Auto: Yeti 2.0 TDI 4x4

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10

Montag, 3. Oktober 2011, 13:53

@Herne:

Laut Händler-AGB ist der Kaufpreis spätestens 2 Tage vor Abholung zu überweisen, Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich zu erfolgender Absprache möglich. Über eine Insolvenzabsicherung ist mir nichts bekannt.

Aber ich bin der Meinung, daß ich über die Rechnung, die auf meinen Namen lautet den Nachweis habe, daß ich Eigentümer des KFZ bin.
Damit würde das KFZ nicht in die Insolvenzmasse fallen.

Gruss

Paracelsus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paracelsus« (3. Oktober 2011, 13:57)


Beiträge: 802

Wohnort: Schleswig-Holstein

Beruf: Chill-Out Coach

Auto: Yeti 1.2 TSI

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11

Montag, 3. Oktober 2011, 14:07

Ich denke, hier wäre eine Beratung durch einen Anwalt nicht verkehrt. Erstberatung kostet nicht viel und kann viel Ärger ersparen. Wer ADAC-Mitglied ist (oder es sowieso werden wollte...), fragt vielleicht erstmal da, die haben solche Fälle sicher auch schon mal gehabt. Ohne Beratung hätte ich jedenfalls große Bauchschmerzen bei so einer Konstruktion.

Chuck Norris kann Drehtüren zuschlagen.


  • »Heuberg« ist männlich

Beiträge: 430

Wohnort: Schleswig-Holstein

Auto: ab 20.12.2011 Yeti 1.8 EL mit Zubehör

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12

Montag, 3. Oktober 2011, 15:40

Hallo,
Eigentümer ist der, der im KFZ-Brief steht. Wer bezahlt hat, ist egal.
Ich konnte über Jahre immer Firmenrabatte nutzen, waren so ca. 18v.H. Nachlass. Bedingung: Der Wagen musste mindestens 1/2 Jahr auf den Käufer zugelassen sein. Das war ja ich-also kein Problem. Genauso läuft das mit den Behinderten-Rabatten bei VW. Der Käufer muss so einen Ausweis haben und der Wagen wird dann auf ihn zugelassen und er muss diesen auch für mindestens 6 Monate halten. Eine Zulassung auf den Händler!! erfolgt nicht. Der hat ja nicht bezahlt !!!
So etwas ist auch sehr problematisch, eben z.B. wg. Insolvenz, weil, wer im KFZ Brief steht, ist Eigentümer!!
Ich würde davon die Finger lassen :!: Du hast dann gar kein Auto :D jedoch bezahlt- aber die Kohle ist weg
MFG
Martin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heuberg« (3. Oktober 2011, 15:41)


  • »tagenbarn« ist männlich

Beiträge: 502

Wohnort: 28239 Bremen-Gröpelingen-Ohlenhof

Beruf: techn. Zeichner

Auto: Yeti 2,0 TDI 4X4 Candi Weiß

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13

Montag, 3. Oktober 2011, 15:56

Genauso läuft das mit den Behinderten-Rabatten bei VW. Der Käufer muss so einen Ausweis haben und der Wagen wird dann auf ihn zugelassen und er muss diesen auch für mindestens 6 Monate halten. Eine Zulassung auf den Händler!! erfolgt nicht. Der hat ja nicht bezahlt !!!So war es bei meinem Yetikauf beim :F: Haupthändler in Bremen auch.
Ich habe eine Erklärung unterschreiben müssen,daß ich den Wagen erst nach sechs Monaten verkaufen kann.
Hat mich aber nicht gestört,da ich das Auto sowiso länger haben möchte.In den letzten 30 Jahren
hatte ich nur drei Autos.




LG aus Bremen...

  • »Paracelsus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Auto: Yeti 2.0 TDI 4x4

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14

Montag, 3. Oktober 2011, 17:40

@Heuberg:
Hallo,
Eigentümer ist der, der im KFZ-Brief steht. Wer bezahlt hat, ist egal.
Das ist so nicht richtig. Da gibt es sogar Gerichtsurteile darüber, siehe hier:

(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)

Hier heißt es in der Urteilsbegründung:

"Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass das Eigentum an einer beweglichen Sache nach §§ (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) ff. BGB erworben wird und nach § (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)
BGB die Vermutung dafür spricht, dass der Besitzer der Sache auch deren Eigentümer ist. Die Auffassung, die Eigentümerstellung an einem Kfz ergäbe sich alleine aus der Eintragung im Kfz-Brief, trifft nicht zu.

Der Fahrzeugbrief dokumentiert lediglich, auf welche Person ein
Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Der Fahrzeugbrief ist eine
verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben (vgl. OLG
Koblenz VRS 55, 428), aus der weder zwingend auf den „Halter“ des Kfz im
Sinne des § (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) StVG (vgl. dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auf., StVG § (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) Rn 14) noch auf den Eigentümer im Sinne der §§ (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) , (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)
BGB geschlossen werden kann. So hat auch die Zulassungsstelle bei der
Bearbeitung von Anträgen und Aushändigung der Briefe nicht die
privatrechtliche Rechtslage zu prüfen (vgl. § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO)."

Wichtig ist, daß man durch einen Kaufvertrag nachweisen kann, daß man der Eigentümer des KFZ ist.


Gruss
Paracelsus

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15

Montag, 3. Oktober 2011, 17:47

Könntest Du mir etwas genauer beschreiben wie es bei Dir ablief?
Eigentlich hast du die Schritte schon soweit richtig wiedergegeben!

Der Händler gibt dir Bescheid, daß das Auto eingetroffen ist. Daraufhin besorgst du dir bei deiner Versicherung den Code und teilst diesen dem Händler mit. Der Händler meldet das Auto an, zieht die Steuer für das halbe Jahr von dir ein und überlässt dir das Auto nebst Fahrzeugschein!

Jetzt bist du Besitzer (und nicht Eigentümer) eines neuen Yeti's! In einem halben Jahr benötigt der Händler erneut einen Versicherungscode um das Auto auf dich umschreiben zu lassen und du wirst durch den Erhalt des Fahrzeugbriefes zum Zweithalter (und Eigentümer)!

P.S.: Einziger Haken an meiner Beschreibung: Ich habe mein Schneetier beim deutschen Händler gekauft; also kein Importauto!
Das Leben ist zu kurz, um klein zu sein! (Benjamin Disraeli)