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Knut

...

  • »Knut« ist männlich

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31

Montag, 10. Januar 2011, 19:08

habe ich die Überweisung ja schon getätigt - das Geld ist bereits auf dem Weg zum Händler. Ob der mir dann bei Vorlage die Papiere samt Auto aushändigt oder nicht, spielt keine Rolle mehr, das Geld ist weg. Klärt mich auf!


Wo sind die Banker und klären das kompentent?

Wenn ich die Bedingungen meiner Banken so lese, habe ich nur so lange eine Chance, einen Überweisungsauftrag zu stornieren, bevor die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt ist.
Danach muss der Empfänger mitspielen.
Bei den kritischen Fällen, die wir hier diskutieren, wird das dann nicht der Fall sein.

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32

Montag, 10. Januar 2011, 19:12

Mir ist schon klar, dass der, der den Brief hat der eigentliche Besitzer des Fahrzeugs ist.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist eindeutig kein Eigentumsnachweis, ein Besitznachweis schon gar nicht, steht sogar extra drauf. Dein Eigentum am Auto kannst du z.B. durch einen Kaufvertrag nachweisen.


Silke

Luke

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33

Montag, 10. Januar 2011, 19:43

Eifelwolf, in diesem worst case ist dann Schnelligkeit gefragt, siehe auch (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) . Aber ein Handy sollte man ja dabeihaben....
May the Force be with you !

  • »Silver Y« ist männlich

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34

Montag, 10. Januar 2011, 20:28

Ich habe mich im Vorfeld zur Wagenübernahme auch mal genau erkundigt. Demnach ist der einzige Eigentumsnachweis eines Fahrzeugs ein abgeschlossener und quittierter Kaufvertrag.
Der Fz-Brief kann durchaus auch auf einen anderen Namen lauten (Stichwort: Eigentumsüberlassung). Der Eintrag im Brief ändert nichts an den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen.
Das sollte man auch nicht vergessen bei einem Gebrauchtwagenkauf. Da sollte man sich auf jeden Fall mal den alten Kaufvertrag zeigen lassen.

Ich habe meinen Wagen auch bar bezahlt. Schon mal wegen der Absicherung gegen eine Insolvenz. Der Händler hatte vor der Abholung den Wagen mit der Haftpflichtzusage meiner Versicherung auf mich zugelassen.
Bei der Abholung wurde dann die Barzahlung quittiert bezugnehmend auf die gültige Auftragsbestätigungsnummer. Damit war dann der Kauf abgeschlossen.

Vielleicht kann ja auch mal ein Rechtskundiger hier im Forum dazu was sagen. Die Rechtsunsicherheit ist schon beachtlich, wenn man mal darüber nachdenkt.
Goodies:

- Zündkabelabdeckung 'TSI'
- Kofferraumleuchte von Benzinfabrik
- Ambientebeleuchtung zusammen mit den beleuchtenden Schaltern am Dach
- Schublade unterm Fahrersitz
- Kühler-Schutzgitter
- Schmutzfänger vorn

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Silver Y« (10. Januar 2011, 20:38)


Knut

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  • »Knut« ist männlich

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35

Montag, 10. Januar 2011, 20:42

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist eindeutig kein Eigentumsnachweis, ein Besitznachweis schon gar nicht, steht sogar extra drauf. Dein Eigentum am Auto kannst du z.B. durch einen Kaufvertrag nachweisen.

Genau das meinte ich, als ich über Änderungen seit Einführung der EU-Papiere geschrieben habe.

Wichtig ist aber auch Dein zweiter Satz: ...z.B. durch einen Kaufvertrag...

Wer Papiere und das dazu passende Fahrzeug versteuert, versichert und betrieben hat, wird sicher als Eigentümer qualifiziert.
Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, wird es komplizierter und mein Sachverstand endet.
Da wird es wohl auch wieder auf den Einzelfall ankommen.

Meinen Kaufvertrag werde ich im Regelfall aber sicher nicht einem Käufer vorlegen müssen.
Ich hätte auch keine Lust dazu.
Soll ich den Interessenten über mein Verhandlungsgeschick bei meinem Kauf aufklären?

  • »Platypus« ist männlich

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36

Montag, 10. Januar 2011, 21:13

Also ich habe vor - wie einige hier schon vorgeschlagen haben, das Ganze dann per Online-Banking zu lösen. EC-Karte und chipTAN-Generator einpacken und dann beim Freundlichen ins Internet - keine zwei Minuten wäre der Kaufpreis bezahlt...

Der Hinweis mit Änderung der PIN vorher ist gut... :thumbup:

Grüße

PLatypus

PS: Ob der :) das mitmacht, muss ich aber noch klären :whistling:

  • »Silver Y« ist männlich

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37

Montag, 10. Januar 2011, 21:13

Was die Barzahlung angeht: alternativ ginge auch ein EZB - bestätigter Scheck (Europäische Zentralbank), was praktisch Bargeld gleich käme. Andere Scheck wird i.d.R. nicht akzeptiert, weil zu unsicher.

Nachteil:
der kostet ordentlich Gebühren (etwa 30 - 40 €), muss eine Woche vorher bei der Hausbank beantragt werden, ist nur für etwa 1 Woche lang gültig (wer weiss schon genau, wann sein gutes Stück geliefert wird). Wenn er verloren ginge, wäre es so, als ob Bargeld verloren ginge.

Diese Schecks werden üblicherweise bei Auktionen verlangt, als Zahlungssicherheit.

Oder man riskiert grenzenloses Vertrauen in das Autohaus und macht vorab eine einfache Banküberweisung. Online-Banking geht nur, wenn der Händler das akzeptiert.
Goodies:

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mi-go

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38

Montag, 10. Januar 2011, 21:37

Andere Scheck wird i.d.R. nicht akzeptiert, weil zu unsicher.


da zahlt es sich wieder aus, wenn man nicht bei einer unbekannten schwuppi-bank sein konto hat, sondern bei einer regionalen bank des vertrauens - dann spielt auch der verkäufer mit...
ich gehe morgens hin, teile mit, dass ich einen bankbestätigten scheck über ... euro haben möchte und kann mir am nachmittag das teil abholen - bonität vorausgesetzt...

wer aber meint es über die zentralbank laufen lassen zu müssen - bitte! 40 € machen bei einem autokauf auch nicht die welt...


lg
mi-go
Y E T I - monstermäßig stark ! ! !

  • »Silver Y« ist männlich

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39

Montag, 10. Januar 2011, 21:54

Das würde meine überregionale Bank aber gar nicht gerne hören :pinch:

Das Problem ist, daß andere Schecks, egal von welcher Bank, generell immer 'platzen' können und deshalb von vielen Händlern gar nicht erst akzeptiert werden. Das ginge vielleicht, wenn man beim Händler seit längerem persönlich bekannt wäre ... im ländlichen Bereich durchaus möglich.

Die schöne 'Bankbestätigung' sagt nur aus, daß zum Zeitpunkt der Bestätigung das Geld vorhanden war. Was kurz danach ist, weiss niemand. Die Bank übernimmt dabei keinerlei treuhänderische Funktion !

Genau das ist es auch, was ich bei Banken sehr vermisse. Bei Geschäften dieser Größenordnung sollte es eigentlich möglich sein, daß eine Bank eine treuhänderische Funktion bereitstellt. Aber von denen kommt da einfach gar nichts rüber.
Deswegen habe ich dann bar bezahlt.
Goodies:

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40

Montag, 10. Januar 2011, 21:57

Auto abgeholt, am nächsten Tag den Zahlungsauftrag über die Bank getätigt - eher unüblich gemäss Aussage meiner Bank. :whistling:

Handtuch

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  • »Handtuch« ist männlich

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41

Montag, 10. Januar 2011, 22:59

1) Der Händler lässt das Fahrzeug zu.
2) Das Fahrzeug wird an mich übergeben (der Händler hält den Brief zu seiner Sicherheit zurück)
3) Nach Erhalt des Fahrzeugs überweise ich die Kaufsumme kurzfristig an den Händler
4) Nach Eingang des Geldes auf dem Konto des Händlers hole ich den Brief innerhalb weniger Tage beim Händler ab

Bei mir war es ähnlich, nur dass ich den Brief zum Schluss per Post bekommen habe. Alles sehr schnell, innerhalb einer knappen Woche, erledigt.
Bei diesem Verfahren liegt das Risiko wohl eher beim Händler. Der Verkäufer kannte mich aber schon, da ich jahrelang ein neues Auto gesucht habe...

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist eindeutig kein Eigentumsnachweis, ein Besitznachweis schon gar nicht, steht sogar extra drauf. Dein Eigentum am Auto kannst du z.B. durch einen Kaufvertrag nachweisen.

Das sehe ich auch so.
__________________________________________________________
DON'T PANIC!

Bitte selber klicken: Reifengröße - COC - Glühbirne - Regensensor - MKB - ...
Mehr gibts im Yeti-Lexikon!

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42

Dienstag, 11. Januar 2011, 08:22

Wer Papiere und das dazu passende Fahrzeug versteuert, versichert und betrieben hat, wird sicher als Eigentümer qualifiziert.
Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, wird es komplizierter und mein Sachverstand endet.
Da wird es wohl auch wieder auf den Einzelfall ankommen.

Die Steuern für ein Kfz zahlt immer der Halter, bei uns geht das zumindest nicht anders. Der muss aber nicht Eigentümer sein. Und die Versicherung kann auch auf eine andere Person laufen.
Ich hab mehrere solche Fälle in der Familie: Mein Sohn hat ein Auto, er hat es bezahlt und den Kaufvertrag unterschrieben. Ich habe die Versicherung auf meinen Namen laufen und bin als Halter eingetragen, zahle also auch die Steuer. Mein anderer Sohn hat auch ein Auto, er ist Eigentümer, hat den Kaufvertrag abgeschlossen und das Auto bezahlt. Als Halter ist mein Lebensgefährte eingetragen, die Versicherung läuft auf meinen Namen. Alles machbar und kein Problem.

Silke

Knut

...

  • »Knut« ist männlich

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43

Dienstag, 11. Januar 2011, 09:35

Ja klar, Silke.......alles machbar.

Hier wurde nun über den Eigentumsnachweis geschrieben, mit Kaufvertrag und so.
Ist alles in einer Hand, gibt es dabei wohl keine Fragen.
In solchen Fällen, wie Du sie beschreibst, könnten dann schon ein paar Klärungen nötig sein.
Deshalb mein Hilfeersuchen an die Juristen.

  • »michel_sichel« ist männlich

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44

Dienstag, 11. Januar 2011, 19:43

Bei mir war recht einfach

Bei Bestellung des Fahrzeuges hat mir meine Verkäuferin die Kontonummer ihres Skoda Bank kontos aufgeschrieben auf das ich überweisen sollte wenn das Fahrzeug zuir Übergabe bereit ist.
Gesagt getan, allerdings war bei der Übergabe noch kein Zahlungseingang auf dem Konto, ich habe trotzdem sowohl Auto als auch Brief mit nach Hause genommen.
Ich schätze es sehr wenn das Autuhaus etwas Vertrauen dem gesagtem Wort entgegen bringt, das ist letztendlich die Basis das ich auch wieder dort hingehe, sei es zu Inspektion sei es zum nächsten Autokauf.
Auf dieser Ebene bin ich zugegebener Maßen sehr empfindlich

Die Steuern für ein Kfz zahlt immer der Halter, bei uns geht das zumindest nicht anders. Der muss aber nicht Eigentümer sein. Und die Versicherung kann auch auf eine andere Person laufen.


Ich habe das schon hinter mir, das ist ein einzig kuddelmuddel
Es geht alles, nur, was vor drei Jahren ging, geht heute nicht mehr ...........
Ich bni mitterweile zum Schluss gekommen, Halter ist Versicherungsnehmer und muss das Auto auch kaufen oder finanzieren. Alles andere führt nur zur durcheinander und nur für Menschen mit sehr viel Zeit und liebe zum Detail machbar.

michel_sichel
Es ist nichts einfach, wenn man es doppelt nimmt

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45

Dienstag, 11. Januar 2011, 20:15

Es geht alles, nur, was vor drei Jahren ging, geht heute nicht mehr ...........
Ich bni mitterweile zum Schluss gekommen, Halter ist Versicherungsnehmer und muss das Auto auch kaufen oder finanzieren. Alles andere führt nur zur durcheinander und nur für Menschen mit sehr viel Zeit und liebe zum Detail machbar.

Sicher, alles in einer Hand ist übersichtlicher, aber eben nur für einen selbst. Wie Motorradsilke aufgezeigt hat, geht's auf Wunsch eben auch anders. :thumbup:

Bei einem Gebrauchtwagenkauf wäre ich bei den heutigen Bestimmungen vorsichtig und würde erst mal prüfen an hand vom Kaufvertrag, ob derjenige, der mir ein Auto verkaufen will, überhaupt der rechtmäßige Eigentümer ist. Wie sollte man denn das anders prüfen können, als mit dem original Kaufvertrag?
Wenn's dumm läuft, steht dann irgendwann die Polizei vor der Tür und verlangt die Herausgabe des Fahrzeugs an den rechtmäßigen Eigentümer, und das Geld kannst du dann vom Betrüger gerichtlich wieder einklagen, wenn da noch was zu holen ist.

Ich weiss ja nicht, ob diese neue Regelung sehr verbraucherfreundlich ist. :thumbdown:
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